AG Köln: Gutachten für beschädigtes E-Bike erforderlich
Am 20. September 2024 entschied das Amtsgericht (AG) Köln in einem wegweisenden Urteil (Az. 274 C 72/23), dass ein Gutachten für ein beschädigtes E-Bike erforderlich ist, um den Schaden zu bewerten. Der Fall betraf einen Kläger, dessen E-Bike bei einem Verkehrsunfall erheblich beschädigt wurde. Der Kläger, ein regelmäßiger Nutzer seines E-Bikes, war auf dem Weg zur Arbeit, als er mit einem Pkw kollidierte, der die Vorfahrt missachtete.
Um die Schadenshöhe zu ermitteln, beauftragte der Kläger…
Um die Schadenshöhe zu ermitteln, beauftragte der Kläger…
Sebastian Heldt